Coronavirus :Noch keine Basis für Trainings- und Spielbetrieb
In einem offenen Brief informiert unser Vorstand alle Mitglieder über den aktuellen Stand zum Coronavirus.
Liebe Mitglieder,
wir hoffen zunächst einmal, dass es euch gut geht und ihr das Beste aus der aktuelle Zeit macht. Noch mehr hoffen wir allerdings, dass wir uns bald alle wieder am Sportplatz sehen können und unserem liebsten Hobby nachgehen können.
In dieser Woche haben sich Bund und Länder auf weitreichende Beschlüsse geeinigt. In NRW ist seit dem 7. Mai der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.
Der Fußballverband Mittelrhein (FVM) hat sich dazu geäußert, zur Fortsetzung der Saison aber noch keine weiteren Angaben gemacht.
Besondere Vorgaben für Kontaktsportarten
Der Fußball unterliegt als Kontaktsportart weiterhin besonderen Vorgaben. Maßgeblich für die Vereine im FVM sind die Vorgaben des Landes NRW.
Im §9 der aktuellen, vierten Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus steht:
(1) Untersagt sind der nicht-kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb sowie jeder Wettkampfbetrieb.
(...)
(4) Beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistungeines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sicherzustellen. (...) Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern bis 14 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.
Keine voreilige Öffnung
Deshalb gilt beim BSV Bielstein vorerst weiterhin: Die Sportanlagen bleiben geschlossen.
Über eine mögliche Öffnung des Sportplatzes (wann und unter welchen Maßnahmen) wird uns die Stadt Wiehl in der kommenden Woche informieren. Hier wird gerade ein mögliches Maßnahmenpaket erarbeitet, unter welchem Hygiene- und Abstandsregeln die Stadt die Sportstätten (Fußballplätze, Turnhallen, Schwimmbäder, Umkleiden) wieder freigibt. Wir können davon ausgehen, dass diese Maßnahmen in dieser frühen Phase der Öffnung sehr umfangreich und auch nicht einfach umzusetzen sein werden. Die Verantwortung zur Umsetzung dieser Vorgaben wird bei den Vorständen und der Trainern der Verein liegen. Ein kleiner Auszug dieser Maßnahmen:
Folgende Hygieneausrüstung liegt in ausreichendem Umfang vor (bei kommunalen Sportstätten liegt die Verantwortung teilweise beim Träger):
- Flächendesinfektionsmittel
- Handdesinfektionsmittel mit Spendern
- Flüssigseife mit Spendern
- Papierhandtücher
- Einmalhandschuhe
- Mund-/Nasen-Schutz (für Trainer*innen und Übungsleiter*innen)
Sämtliche Hygienemaßnahmen und neuen Regelungen sind an alle Mitglieder, Teilnehmende, Übungsleiter*innen/Trainer*innen und Mitarbeiter*innen kommuniziert:
- per E-Mail
- über die Website und die Social-Media-Kanäle
- per Aushang an den Sportstätten
Anwesenheitslisten für Trainingseinheiten und Sportkurse sind vorbereitet, um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können (empfohlen wird die Nutzung eines Online-Anmeldeverfahrens).
- Es ist ein*e Beauftragte*r benannt, um die Einhaltung der Maßnahmen laufend zu überprüfen. Das Prozedere ist in einem separaten Konzept beschrieben.
- Handdesinfektionsmittel wird vor dem Betreten und Verlassen der Sportstätte bereitgestellt.
Der Verein gewährleistet, dass der Zutritt zur Sportstätte
- nacheinander,
- ohne Warteschlangen,
- mit entsprechendem Mund-Nasen-Schutz und
- unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern erfolgt.
Wenn möglich sind in der Sportstätte getrennte Ein- und Ausgänge und markierte Wegeführungen („Einbahnstraßen-System“) vorgegeben, um die persönlichen Kontakte zu minimieren.
Genaue Prüfung der nächsten Schritte
Aus unserer Sicht sind viele der aufgezeigten Vorgaben in der Realität kaum oder nur schwer umzusetzen. Folgende Schritte werden wir von Vereinsseite aber dennoch angehen:
- Genaue Sichtung und Prüfung der Vorgaben von Stadt Wiehl, Oberbergischen Kreis, Land NRW und Bund in Bezug auf die Maßnahmenpakete und die Vorgaben aus der Corona-Schutz-Verordnung
- Gemeinsame Vorstandsentscheidung, ob diese Maßnahmen auf dem Sportplatz in Bielstein umgesetzt werden können. Eventuell sind diese im ersten Schritt stufenweise nur für bestimmt Jahrgänge und Mannschaften umsetzbar.
- Je nach Entscheidung des Vorstandes muss eine entsprechende Vorgabe an alle Trainer und Mannschaften erarbeitet werden und eine Unterweisung stattfinden, welche protokoliert und unterschrieben werden muss.
Eins steht für uns aktuell aber jetzt schon fest. Wir werden keine voreilige Öffnung des Sportplatzes vollziehen und auch die weitere Entwicklung im Laufe des Mai beobachten.
Die Entwicklungen der letzten Wochen und Tage haben uns gezeigt, wie dynamisch und unsicher die gesamte Entwicklung dazu ist. Eindeutige Informationen und Vorgaben der Regierung und der Sportverbände sind leider Mangelware.
Das Eis ist noch sehr dünn und wir tragen die Verantwortung für unsere Vereinsmitglieder. Daher appellieren wir noch etwas an eure Geduld.
Gedankenspiele für Juni
Für Nordrhein Westfalen teilte Ministerpräsident Laschet folgenden Zeitplan mit, der nur dann einzuhalten ist, wenn die Entwicklung der Corona-Fallzahlen weiterhin positiv verläuft:
- Ab Donnerstag, 7. Mai 2020, ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.
- Ab Montag, 11. Mai 2020, ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich (eine Verordnung dazu liegt noch nicht vor).
- Ab Mittwoch, 20. Mai 2020, dürfen Freibäder unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder (eine Verordnung dazu liegt noch nicht vor).
- Ab Samstag, 30. Mai 2020, soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern.
- Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet (eine Verordnung dazu liegt noch nicht vor).
Bitte beachtet, dass dieser Termin lediglich eine Zielgröße darstellt. Ein konkreter Termin wird erst nach aktuellen Bewertungen der Lage in diesem Zeitraum genannt werden können!
Unsere Überlegungen und Gedanken gehen daher, unter Beobachtung der Entwicklungen, in die Richtung einer möglichen Öffnung für Anfang Juni.
Wir werden euch über das weitere Vorgehen auf dem Laufenden halten und diese Informationen über eure Trainer, per E-Mail und in den WhatsApp-Gruppen kommunizieren.
Bleibt gesund und vor allem dem BSV treu. Wir sehen uns!
Der Vorstand des BSV.